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Text File
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1996-08-06
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3KB
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58 lines
Path: news.gtn.com!msn!news
From: f.kozuschnik@msn.sub.org (Frank Kozuschnik)
Newsgroups: de.comm.isdn
Subject: Re: Rufnummernuebermittlung durch digitale Vermittlungsstellen
Date: Sun, 04 Feb 1996 03:10:26 GMT
Organization: Mailbox System Nuernberg
Message-ID: <4f183u$sh8@msn.sub.org>
References: <4d6dss$ma4@news00.btx.dtag.de> <61Ju4K5b14B@ds9.tng.oche.de> <DLn1EL.752@terta.hb.north.de>
Reply-To: f.kozuschnik@msn.sub.org, F.Kozuschnik@T-Online.de
NNTP-Posting-Host: ki.msn.sub.org
X-Newsreader: Forte Free Agent 1.0.82
pressy@terta.hb.north.de (Carsten Bormann) schrieb am Tue, 23 Jan 1996
14:25:32 GMT zum Thema "Re: Rufnummernuebermittlung durch digitale
Vermittlungsstellen":
>: > Ich verstehe auch die Grundhaltung der Telekom in dieser Beziehung
>: > nicht. Als ISDN-Teilnehmer werden meine Nummer auch ohne mein
>: > ausdruckliches EinverstΣndnis automatisch ⁿbermittelt. Als
>: > Analog-Teilnehmer nicht. Mⁿssten nicht die Grⁿnde (zum Beispiel ein
>: > verkorkstes DatenschutzverstΣndnis) fⁿr das Letztere auch fⁿr das
>: > Erstere gelten?
>Dies ist nicht korrekt. Jedes zugelassene ISDN-EndgerΣt mu▀ eine Rufnummern-
>unterdrⁿckung haben. Dieses wird dann an die S0-Schnittstelle weitergegeben
>und deine Rufnummer erscheint nicht bei demjenigen den Du anrufst.
Ob das Zulassungsvoraussetzung ist, wei▀ ich nicht. Jedenfalls
funktioniert diese (fallweise) Unterdrⁿckung selbst beim Komfort-
anschlu▀ nur dann, wenn man das Leistungsmerkmal zusΣtzlich bestellt
(gegen eine Zusatzgebⁿhr von 3 DM pro Monat).
>Somit hat jeder ISDN-Teilnehmer eine Wahlm÷glichkeit, die Analog-Teilnehmer
>nicht haben. Da an analogen EndgerΣten diese Zustimmung nicht gegeben werden
>kann, mu▀ diese extra und das hei▀t hier auf Antrag gegeben werden.
An ISDN-EndgerΣten wird diese Zustimmung in der Regel ebenfalls nicht
gegeben, und trotzdem wird die Rufnummer ⁿbermittelt.
>: meines wissens akzeptierst du mit dem bestellen eines isdn-anschlusses
>: irgendwelche 'allgemeinen geschaeftsbedingungen', die du jederzeit bei
>...
>So ein Bl÷dsinn! Nach BGH-Urteil sind alle EinschrΣnkungen des BDSG durch
>allgemeine GeschΣftsbedingungen unzulΣssig (s.a. SCHUFA-Urteil).
Sich hier pauschal auf das BDSG zu beziehen, halte ich fⁿr gewagt.
Gerade das BDSG enthΣlt recht wenig konkrete Vorschriften. Deshalb
ist es natⁿrlich m÷glich, Einzelheiten durch allgemeine GeschΣfts-
bedingungen zu regeln.
---
Frank Kozuschnik e-mail: f.kozuschnik@msn.sub.org
Wenzelstrasse 11 fon: 0911 3189143 [+49 911 3189143]
D-90431 Nuernberg fax: 0911 3189144 [+49 911 3189144]